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 FAQ:
ABE / Zulassung
Alle EPR verfügen über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und sind nach der Anlage XXVI zum § 47 der StVZO geprüft. Diese Anlage beschreibt die technischen Anforderungen, die an Partikelminderungssysteme unter anderem zur Reinigungswirkung und der Dauerhaltbarkeit gestellt werden. Die den Bauteilen beigefügte ABE ist zusammen mit den Fahrzeugpapieren im Auto mitzuführen. Fragen Sie beim Kauf Ihrer Nachrüstungsprodukte nach einer gültigen ABE.
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AU / Abgasuntersuchung
Weder vor noch nach Einbau des EPR ist eine zusätzliche Abgasuntersuchung erforderlich. Die AU ist erst zu dem in den Fahrzeugpapieren ausgewiesenen Datum fällig.
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Auslandszulassung
Die Fahrverbote in den Umweltzonen betreffen auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Der Nachweis der Schadstoffgruppe und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz) in § 6 explizit geregelt. Ist aus den Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges.
Link zu ADAC "Plakettenabgabe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge" (PDF)
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Austauschlösung EPR-A
Dies ist eine Kombination aus Oxidationskatalysator und Partikelfilter und wird an stelle des vorhandenen Katalysators eingebaut. Die Austauschlösung ist für jene Fahrzeuge, deren Katalysator eine Laufleistung von mehr als 80.000 Km oder ein Alter von mehr als 5 Jahren aufweist. Besitzt das Fahrzeug einen Vor- und einen Hauptkatalysator müssen beide durch das EPR-A ersetzt werden.
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Biodiesel
Wenn das Fahrzeug vom Hersteller für die Verwendung von Biodiesel (RME) freigegeben worden ist kann das Nachrüstsystem eingesetzt werden. Mit den von Eberspächer angebotenen Systemen ist kein Problem auch bei Biodieselnachrüstung zu erwarten.
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Chiptuning
Die Zulassung (ABE) des EPR bezieht sich auf den ursprünglichen Serienzustand des Fahrzeuges. Veränderungen in der Gemischaufbereitung oder des Ladedrucks und andere leistungssteigernde Maßnahmen führen zu Veränderungen im Abgasverhalten. Eine Freigabe für den Betrieb mit einem Dieselpartikelfilter muß also der Hersteller des Tunings erteilen.
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Einbau / Lieferumfang
Jede Kfz-Meisterwerkstatt mit AU-Zulassung kann den Einbau vornehmen.
Das EPR wird entweder zusätzlich zum vorhandenen Katalysator an Stelle eines Schalldämpfers oder an Stelle eines vorhandenen Katalysators in die Abgasanlage eingebaut. Dem System ist eine Einbaubeschreibung mit Bildern beigefügt.
(Schaubild (PDF): System, Montageteile, Einbauanleitung, Zulassungspapiere, Garantiebeleg)
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Eintragung / Fahrzeugpapiere
Dem Einbausatz liegt eine amtlich genehmigte Abnahmebescheinigung bei. Die Einbauwerkstatt trägt die Fahrzeugdaten ein und bestätigt den korrekten Einbau. Durch Vorlage der vollständig ausgefüllten Abnahmebescheinigung und der ABE bei der Zulassungsstelle beim Landratsamt kann sich der Fahrzeughalter den Filter in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und wird einer entsprechenden PM-Stufe zugeordnet.
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Emissionsschlüsselnummer / Emissionsklasse
Siehe Fahrzeugschein alt, "zu 1" die letzten beiden Ziffern, in der neueren Zulassungsbescheinigung, Teil I, Punkt "14.1" die letzten beiden Ziffern.
(Schaubild (PDF)) Ab dem 03.12.2007 können auch Pkw mit einem Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII StVZO) mit den Emissionsschlüsselnummern 01, 02 und 77 (mit Nachrüstung) bei allen berechtigten Plakettenausgabestellen die grüne Plakette erhalten.
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EPR = Eberspächer Partikel Reduktion
Die EPR-Systeme sind Dieselpartikelfilter die speziell für die Nachrüstung entwickelt wurden. Das EPR setzt mit dem PM-Metalit von EMITEC dieselbe Technologie ein, die viele deutsche sowie mehrere ausländische Fahrzeughersteller in der Nachrüstung verwenden. Damit können Dieselfahrzeuge welche die Abgasnormen EURO 2, EURO 3 bzw. EURO 4 erfüllen nachgerüstet werden. (PDF Download EPR Lieferprogramm 2008)
Für Fahrzeuge ohne EURO-Einstufung und EURO1 bietet Eberspächer diverse Lösungen im Lieferprogramm von Oberland Mangold (PDF).
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EU-Richtlinie
Seit dem 1. Januar 2005 gilt die so genannte EU-Luftqualitätsrichtlinie 1999/30/EG (PDF), die bestimmte Immissionsgrenzwerte, u.a. für Feinstäube festlegt. Der Grenzwert für Feinstaub (PM 10), z. B. in Form von Rußpartikel-Emissionen aus Diesel-Motoren, beträgt 50µg/m3 als Tagesmittelwert und darf ab 2005 an max. 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
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EURO-Norm
Nach dem Einbau eines EPR bleibt die Abgasnorm unverändert; es wird jedoch der Partikelausstoß deutlich reduziert.
Mit den Systemen von Oberland Mangold werden ältere Fahrzeuge der EURO-Norm 0 und 1 auf EURO 2 bzw. D 3 aufgewertet und erhalten eine ca. 50%ige Steuerreduzierung.
Siehe Lieferprogramm Oberland Mangold (PDF) (Mini-Kat für Diesel und Benzin, Oxi-Kat)
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Europäische Umweltzonen
Siehe www.umweltzone.net
Wegen Grenzwertüberschreitungen werden Umweltzonen eingerichtet bzw. es laufen oder sind gelaufen zeitliche und räumlich begrenzte Versuche.
Großbritannien: London, Edinburgh, Hampshire, Leicester (Clear Zones)
Dänemark: Kopenhagen (City Gods)
Schweden: Stockholm, Göteborg, Lund, Malmö (Miljözon)
Niederlande: Regelung und Förderung seit 01.06.2006 www.venstertijden.nl
Österreich: individuelle Regelungen in den Bundesländern
Italien: bisher nur in der autonomen Provinz Bozen/Südtirol
Schweiz: Die Kantone erwarten eine Bundesregelung, Genf plant eine Umweltzone
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Fahrverbote / Kontrollen / Verkehrszeichen
Kontrolliert werden nicht nur die Zonen-Grenze, sondern auch innerhalb der Zone parkende Autos; alle Fahrzeuge im öffentlichen Raum müssen daher eine Plakette haben, unabhängig davon, ob oder wo sie genutzt werden. Die Nichtbeachtung wird mit 40 € Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet
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Feinstaubverordnung
Das ist die umgangssprachliche Bezeichnung der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" vom 10. Oktober 2006. Sie ist am 1. März 2007 in Kraft getreten.
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Filtereffektivität
Durch das EPR können Partikelmassen zwischen 30 und 50 % reduziert werden. Bei einigen Motorisierungen werden sogar 70 % Partikelreduktion erreicht. Die besonders lungengängigen Feinstpartikel werden durch das System bis zu 90 % reduziert. Damit liegen alle erforderlichen Werte über den gesetzlichen Vorgaben.
(Schaubild (PDF))
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Gewährleistung / Garantie
Eberspächer übernimmt für das EPR eine Garantie auf Funktionstüchtigkeit, Maßgenauigkeit und Lebensdauer von drei Jahren oder 80.000 km Laufleistung ab Einbau, je nachdem was zuerst eintritt.
Der Einbau von Eberspächer-Produkten in ein Fahrzeug berührt bestehende Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegen den Fahrzeughersteller nicht.
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Leistungsverlust / Verbrauch
Durch den Einbau ergibt sich kein relevanter Leistungsverlust und kein messbarer Mehrverbrauch da nur ein äußerst geringer Abgasgegendruck entsteht.
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LKW-Einstufung
Als LKW zugelassene Kleintransporter wie z.B. VW T4, T5, Mercedes Sprinter oder Ducato können nachgerüstet werden. Wenn sie als PKW (Pkw geschlossen) eingetragen sind erhalten sie die 330 € Steuerförderung.
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Motoröl / Low Ash / Low SAPS
Beim EPR ist die Verwendung von speziellen Ölen nicht erforderlich, kann aber gemäß den Herstellerempfehlungen verwendet werden.
Informationen hierzu u.a. bei Castrol.
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Offene Filtersysteme / geschlossene Filtersysteme
Geschlossene Systeme werden in der Erstausrüstung von Neufahrzeugen verwendet. Sie erfordern Eingriffe in das Motormanagement, was bereits in der Entwicklung des Fahrzeugs berücksichtigt worden ist. Für die Nachrüstung eignen sich nur offene Systeme, weil die Nachrüstung eines geschlossenen Systems entweder technisch schwierig und/oder zu teuer wäre.
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Plakette / Feinstaubplakette
Die bundeseinheitliche Regelung basiert auf der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung, der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (35. BImSchV)
Die Feinstaubplaketten können für einen Beitrag von 5 - 10 € unter anderem bei den Zulassungsbehörden, den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den AU-berechtigten Werkstätten erworben werden. Hierzu ist, bei in Deutschland zugelassenen Kfz, die Vorlage des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung notwendig.
Die Gültigkeit der Plakette ist nicht befristet. Sie benötigen jedoch eine neue Plakette wenn Sie ihr Fahrzeug ummelden und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert. Die auf der Plakette eingetragene Nummer muss mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen.
Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone.
Die Plakettenzuordnung für Pkw und Nfz finden Sie hier (PDF).
Datenbanken zur Suche nach passenden Systemen und zur Definition von Plaketten siehe unter: www.gtue.de,www.dekra.de, www.tuev-sued.de, www.tuev-nord.de, www.tuv.com.
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PM-Stufen
Voraussetzung für die Zuteilung einer PM-Stufe (=Partikel Massenausstoß) ist der Nachweis einer mindestens 30%igen Reduktion der Partikelemission und die Einhaltung des jeweils nächst höheren EURO-Norm Partikelgrenzwerts. Die PM-Stufe wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Sie ist Grundlage für die Zuteilung einer Plakette und der steuerlichen Förderung.
PM 1 gilt für EURO1 und EURO2 Diesel-Pkw, sowie für schwere Pkw mit der Einstufung 98/69/EGII;A oder EGIII;A. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert der EURO3 Norm von 50 mg/km einhalten.
PM 2 gilt für EURO3 Diesel-Pkw sowie, für schwere Pkw mit der Einstufung 98/69/EGII;B oder EGIII;B. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert der EURO4 Norm von 25 mg/km einhalten.
PM 3 gilt für EURO4 Diesel-Pkw. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den halbierten Partikelgrenzwert der EURO4 Norm von 12,5 mg/km einhalten.
PM 4 gilt für EURO4 Diesel-Pkw mit einem Partikelmassenausstoß von weniger als 0,005 g/km
PM 5 gilt für EURO3 und EURO4 Diesel-Pkw die die Grenzwerte für EURO5 einhalten
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Re-Importfahrzeuge
Bei Re-Importen gibt es keine TSN/HSN-Schlüsselnummern; es sind alle anderen Daten im Lieferprogramm abzugleichen um das passende Nachrüstsystem zu definieren.
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Sondergenehmigungen / Ausnahmeregelungen
Regionale durch die Kommunen veranlasste Regelungen betreffen Polizei-, Arzt- und Krankenfahrzeuge sowie Katastrophenschutz. Ebenfalls ausgenommen sind 2- und 3-rädrige Fahrzeuge, Land- und forstwirtschaftliche Maschinen sowie historische Kraftfahrzeuge mit Kennbuchstaben "H".
Sondergenehmigungen erteilen die kommunalen Stellen. Achtung: Eine Ausnahmegenehmigung z.B. für eine Umweltzone in Berlin wird nicht zwangsläufig auch für eine Umweltzone in Hannover oder Köln anerkannt.
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Steuern / Steuerliche Förderung
Die 330 € steuerliche Förderung werden in Form einer Gutschrift erteilt und verbleibt generell bei dem nachgerüsteten Fahrzeug - auch wenn dieses abgemeldet oder veräußert wird. Der Fahrzeugbesitzer bleibt so lange steuerbefreit, bis die 330 € aufgebraucht sind.
Die Förderung läuft noch bis zum 31.12.2009.
NEU: vom 01.08.2009 bis 31.12.2009 besteht auch die Wahlmöglichkeit als Barzuschuss. Der Antrag ist über www.pmsf.bafa.de zu stellen.
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Umweltbundesamt / Umweltpolitik
Aktuelle Informationen zur Umweltpolitik unter www.umweltbundesamt.de und www.duh.de
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Umweltzone / Beschilderung
Als Umweltzone definieren die Kommunen Verkehrsbereiche in denen sich nur noch Fahrzeuge mit Plaketten bewegen dürfen. Dazu wurden neue Verkehrszeichen eingeführt, die zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufgestellt werden. Das Feinstaub-Fahrverbot erkennen Sie an den Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 (siehe Abbildung) und den auf dem Zusatzzeichen abgebildeten Rußpartikel-Plaketten, die diese Zone befahren dürfen. Die Feinstaub-Zonen können permanent oder temporär eingerichtet werden.
 270.1 Beginn der Umweltzone
 270.2 Ende der Umweltzone
 Zusatzzeichen zu 270.1 - Ausnahmen vom Verkehrsverbot
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Umweltzonen / Luftreinhaltepläne
Eine Umweltzone ist ein räumlich definierter Raum in der Verkehr umweltverträglicher gestaltet werden soll und kann von der Kommune eingereichtet werden. Dort bestehen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuggruppen wie z.B. schwere Nutzfahrzeuge oder alle stark emittierenden Fahrzeuge (in Verbindung mit der emissionsabhängigen Kfz-Steuerklasse). Umgekehrt bedeutet dies die Gewährung gebietsbezogener Nutzervorteile für die Halter emissionsarmer Fahrzeuge. Eine aktuelle Übersicht sehen Sie unter:
http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Umweltzonen/index.htm
http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Luftreinhalteplaene/uballl.htm
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Vorteile für den Autofahrer
Von Klimaschutz bis Fahrzeugwert (Schaubild (PDF) überzeugende Vorteile)
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Wartung
EPR und andere von Eberspächer vertriebene Nachrüstsysteme sind wartungsfrei. Auch ein sogen. "Freibrennen" ist nicht erforderlich, die Systeme reinigen sich selbständig.
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Werkstattschulung
Spezielle Informations- und Schulungsveranstaltungen werden in Abstimmung mit unseren Handelspartnern durchgeführt. Kontakt/Abstimmung mit Leiter Training/Schulung: Guenter.Nowak@eberspaecher.com
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Wirkungsprinzip / Funktion
Bei der "passiven Regeneration" wird ein Teil des Stickstoffmonoxids (NO) an einem Katalysator bzw. einem katalytisch beschichteten Filterelement zu Stickstoffdioxid (NO2) oxidiert. Das NO2 reagiert bereits ab Temperaturen von ca. 200° C mit Russpartikeln. Der Ruß oxidiert und das NO2 wird wieder zu NO reduziert. Da das zur Verfügung stehende NO2 nicht ausreicht alle Russpartikel zu verbrennen würde das Filtersystem nach kurzer Zeit verstopfen. Deshalb setzt Eberspächer mit dem EPR ein System ein welches nur so viele Partikel zurückhält wie auch über NO2 regeneriert werden.
(Schaubild (PDF))
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Wohnmobile
Diese sind nachrüstbar wenn sie nach der Richtlinie 98/69/EG typgeprüft wurden und die Abgasanlage gegenüber dem Serienzustand unverändert ist. Wohnmobile werden nicht steuerlich gefördert, erhalten aber eine Plakette je nachdem ob sie als Pkw oder Lkw zugelassen sind.
Achtung: bei Wohnmobilen können die TSN gegenüber dem Lieferprogramm abweichen.
Wohnmobile
Die Umrüstung wird generell nicht steuerlich gefördert. Fahrzeuge, die als Sonder-Kfz/Wohnmobil zugelassen und nach der PKW-Abgasnorm typgeprüft sind, erhalten aber eine Plakette.
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Zusatzlösung EPR-Z
Dieses wird nach dem vorhandenen Katalysator an stelle eines Zwischenrohres oder Schalldämpfers zusätzlich in die Abgasanlage eingebaut. Der vorhandene Oxidationskatalysator darf nur dann verbleiben wenn dieser zum Zeitpunkt des Einbaus keine sichtbaren Mängel aufweist und nicht mehr als 5 Jahre oder 80.000 Km im Einsatz war.
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Ohne Nachrüstung wird Ihr Diesel-Fahrzeug vier Jahre lang mit zusätzlichen 1,20 € je 100 Kubikzentimeter Hubraum besteuert. Der Betrag wird automatisch auf die Kfz-Steuer aufgeschlagen. Außerdem dürfen Sie ohne Plakette nicht in die Umweltzonen einfahren.
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